2013
KEB-Saar unterzeichnet beim Ministerium für Bildung und Kultur den GRUNDBILDUNGSPAKT gemeinsam mit weiteren Bildungsträgern, Kammern, Gewerkschaften, Wohlfahrts- & Unternehmerverbänden zur Unterstützung von Menschen mit unzureichenden Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen zur besseren Teilhabe.
2012
Die Katholische Erwachsenenbildung Saarland (KEB-Saar) feiert ihr Jubiläum zum 50-jährigen Bestehen der Landesarbeitsgemeinschaft.
2010
Verabschiedung des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) und des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG).
2004
Umbenennung der noch zwei verbleibenden Regionalbildungswerke im saarländischen Teil des Bistums Trier in „Fachstellen“ für Erwachsenenbildung.
2001
Verankerung des Bischöflichen Aufsichtsrechts in der Satzung.
2000
Umzug der Geschäftsstelle der KEB-Saar von Saarbrücken nach Dillingen, Steinmetzstraße 26.
1997
Beschluss zur Fusion der beiden Regionen Schaumberg-Blies und Saarbrücken und der jeweiligen Regionalbildungswerke.
1995
Umbenennung der „Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung im Saarland e.V.“ (LAG-Saar) in „Katholische Erwachsenenbildung Saarland – Landesarbeitsgemeinschaft e. V.“ (KEB-Saar).
1990
Verabschiedung des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetzes (SWBG), Novellierungen in den Jahren 1994 und 2003.
1976
Schaffung von drei Regionalbildungswerken im saarländischen Teil des Bistums Trier.
1971
Zusammenfassung und Integration der selbstständigen katholischen Bildungswerke in Kreisbildungswerke.
1970
Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Saarland (EBG).
1967
Umzug der LAG-Geschäftsstelle von Dillingen nach Saarbrücken in den Johannishof, Mainzer Straße 30.
1962
Gründung der „Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenenbildung im Saarland“ (LAG-Saar) in Dillingen.
1959 bis 1961
Gründung von örtlichen katholischen Bildungswerken im Saarland durch Initiative von Geistlichen und Laien.
1958
Einrichtung des Referates Erwachsenenbildung zunächst innerhalb des Seelsorgeamtes im Bischöflichen Generalvikariat in Trier.
ab 1955
Gründung von Ortsverbänden der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Trier.
ab 1945
Wieder- bzw. Neugründung von Kolpingfamilien im Saarland.
1935 bis 1945
Unterdrückung der katholischen Verbände und Arbeitervereine – und damit auch deren Bildungstätigkeit – im Saargebiet durch das nationalsozialistische Regime.